Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beichte
Beichte[ahd. bijiht »Bekenntnis«], Sündenbekenntnis; findet sich auch bei vor- und nichtchristl. Religionen, in der ägypt. Religion als »Unschulds-B.« beim Totengericht, im Jinismus und bei den Beichtversammlungen der buddhist. Mönche; in der kath. Kirche geltendes Gesetz und wesentl. Bestandteil des Bußsakramentes (Buße), als Ohrenbeichte vor einem Beichtvater abgelegt, um Lossprechung (Absolution) zu erlangen. Die evang. Kirchen kennen die B. als allg. Sündenbekenntnis vor dem Abendmahl; sie ist jedoch kein Sakrament.
Beichte[ahd. bijiht »Bekenntnis«], Sündenbekenntnis; findet sich auch bei vor- und nichtchristl. Religionen, in der ägypt. Religion als »Unschulds-B.« beim Totengericht, im Jinismus und bei den Beichtversammlungen der buddhist. Mönche; in der kath. Kirche geltendes Gesetz und wesentl. Bestandteil des Bußsakramentes (Buße), als Ohrenbeichte vor einem Beichtvater abgelegt, um Lossprechung (Absolution) zu erlangen. Die evang. Kirchen kennen die B. als allg. Sündenbekenntnis vor dem Abendmahl; sie ist jedoch kein Sakrament.