Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Behindertensport
Behindertensport (früher Invalidensport, Versehrtensport), Vereinssport von Personen mit körperl., geistiger oder seel. Funktionsbeeinträchtigung. B. ist stets auch ambulante Rehabilitation, die der aktiven Mitwirkung des Behinderten bedarf. Die Sportarten und -disziplinen des B. sind den unterschiedl. Funktionsbeeinträchtigungen der jeweiligen Behinderung sowohl in Bezug auf Inhalt, Eignung, Betreuung und Regeln der Durchführung als auch auf die durch die Behinderung eingeschränkte Belastbarkeit angepasst. Der B. umfasst den ambulanten B. (einschließlich der Versehrtenleibesübungen), den Breitensport und den Leistungssport. Er entstand durch Zusammenschlüsse von Kriegsversehrten und hat sich inzwischen zu einer allgemeinen, auch staatlich geförderten, sozialpolit. Aufgabe entwickelt. Ziele des B. sind die Erhaltung und Steigerung der verbliebenen körperl. und geistigen Leistungsfähigkeit, die Aktivierung der Eigeninitiative, die Überwindung von Hemmungen und Hemmnissen sowie der Aufbau und die Festigung der inneren Stabilität. Bedeutendste Wettbewerbe auf internat. Ebene sind die Paralympics, weiterhin gibt es u. a. die Weltspiele der Gehörlosen (Gehörlosensport) sowie die Special Olympics für geistig Behinderte. Darüber hinaus können die Behinderten das »Dt. Sportabzeichen unter Behindertenbedingungen« erwerben. In Dtl. wird B. vom Dt. Behinderten-Sportverband (DBS, gegr. 1951, Sitz: Duisburg) organisiert.
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