Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Behinderte
Behinderte, Menschen, die durch einen angeborenen oder erworbenen gesundheitl. Schaden in der Ausübung der im entsprechenden Lebensalter üblichen Funktionen beeinträchtigt sind und/oder auch in der Wahrnehmung oder Fortsetzung ihrer sozialen Rollen, der Eingliederung in den gesamten Lebenskontext, Einschränkungen unterliegen. Behinderungsarten sind: Körperbehinderungen, Dauerschädigungen innerer Organe, Sinnesschädigungen (Hören, Sehen), Sprachbehinderungen, geistige Behinderungen, psychische Behinderungen (Geisteskrankheiten einschließlich Suchtkrankheiten) und soziale Behinderungen (Lernbehinderungen, Verhaltensstörungen). Nach Art. 3 Abs. 3 GG darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Deshalb sollen B. durch versch. Hilfen ins Schul- und Arbeitsleben sowie in die Gesellschaft eingegliedert werden. Dazu zählen Maßnahmen der Rehabilitation und Sonderpädagogik, Leistungen der Pflegeversicherung und das Recht auf Betreuung. (Schwerbehinderte)
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Behinderte