Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beherrschungsvertrag
Beherrschungsvertrag(Organvertrag), Vertrag, durch den die Leitung einer AG oder KGaA einem anderen Unternehmen unterstellt wird (§ 291 Aktien-Ges.). Durch einen B. entsteht ein Konzern.
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