Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Begriffsjurisprudenz
Begriffsjurisprudenz,im 19. Jh. entwickelte, international einflussreiche Methodenlehre, die davon ausgeht, dass die Rechtsordnung ein geschlossenes System von Rechtsbegriffen bildet, aus denen sich mit den Mitteln der formalen Logik neue Entscheidungssätze lückenlos gewinnen lassen, unter Ausschaltung wirtsch. und sozialer Gesichtspunkte. Die B. führte zu einer rein positivist. Rechtsauffassung (Rechtspositivismus), gegen die sich ab dem Ende des 19. Jh. Widerstand regte (Freirechtslehre, Interessenjurisprudenz). Vertreter waren: J. J. Bachofen, J. C. Bluntschli, R. v. Ihering.
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