Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beglaubigung
Beglaubigung,amtl. Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentl. B. durch einen Notar oder eine andere landesrechtlich zuständige Stelle; die allgemeine behördl. amtl. B. ist keine öffentl. Beglaubigung. - Im diplomat. Verkehr ist B. die Bevollmächtigung eines Missionschefs durch sein Staatsoberhaupt (Akkreditierung).
Beglaubigung,amtl. Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentl. B. durch einen Notar oder eine andere landesrechtlich zuständige Stelle; die allgemeine behördl. amtl. B. ist keine öffentl. Beglaubigung. - Im diplomat. Verkehr ist B. die Bevollmächtigung eines Missionschefs durch sein Staatsoberhaupt (Akkreditierung).