Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beglaubigung
Beglaubigung,amtl. Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentl. B. durch einen Notar oder eine andere landesrechtlich zuständige Stelle; die allgemeine behördl. amtl. B. ist keine öffentl. Beglaubigung. - Im diplomat. Verkehr ist B. die Bevollmächtigung eines Missionschefs durch sein Staatsoberhaupt (Akkreditierung).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Beglaubigung