Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Beförderung
Beförderung,allg. die Übertragung einer anspruchsvolleren Aufgabe bei gleichzeitigem Aufstieg in der Hierarchie einer Organisation; im Beamtenrecht die Ernennung, durch die dem Beamten oder Richter ein anderes Amt mit höherem Endgrundgehalt, dem Soldaten ein höherer Dienstgrad verliehen wird.
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