Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Befeuerung
Befeuerung,1) Luftfahrt: Markierung der für die Durchführung des Flugbetriebs notwendigen Flugplatzanlagen durch elektr. Leuchtfeuer. Dabei unterscheidet man Anflug-B., Start- und Landebahn-B., Rollbahn-B., Flughafenleuchtfeuer und Hindernisbefeuerung.
2) Schifffahrt: Ausrüstung fester und schwimmender Seezeichen mit Lichtquellen spezieller Kennung zur Orientierung oder Warnung der Schiffe bei Nacht.
Befeuerung,1) Luftfahrt: Markierung der für die Durchführung des Flugbetriebs notwendigen Flugplatzanlagen durch elektr. Leuchtfeuer. Dabei unterscheidet man Anflug-B., Start- und Landebahn-B., Rollbahn-B., Flughafenleuchtfeuer und Hindernisbefeuerung.
2) Schifffahrt: Ausrüstung fester und schwimmender Seezeichen mit Lichtquellen spezieller Kennung zur Orientierung oder Warnung der Schiffe bei Nacht.