Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Befehls- und Kommandogewalt
Befehls- und Kommạndogewalt,die höchste militär. Weisungsbefugnis. In Dtl. hat die B.- u. K. nach Art. 65 a GG im Frieden der Bundesverteidigungsminister, im Verteidigungsfall der Bundeskanzler.
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