Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Befangenheit
Befangenheit,Parteilichkeit eines Beamten oder Richters hinsichtlich einer von ihm zu treffenden Entscheidung (Ablehnung).
Befangenheit,Parteilichkeit eines Beamten oder Richters hinsichtlich einer von ihm zu treffenden Entscheidung (Ablehnung).