Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bedrohung
Bedrohung,Straftat, durch die der Täter einer anderen Person ernsthaft mit der Begehung eines Verbrechens gegen diese oder eine ihr nahe stehende Person droht (§ 241 StGB).
Bedrohung,Straftat, durch die der Täter einer anderen Person ernsthaft mit der Begehung eines Verbrechens gegen diese oder eine ihr nahe stehende Person droht (§ 241 StGB).