Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bearbeitung
Bearbeitung (Adaption), Urheberrecht: die eigenschöpfer. Umformung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, z. B. der Musik. Die B. wird urheberrechtlich wie ein selbstständiges Werk geschützt. - Zur B. im Sinne des BGB Verarbeitung.
Bearbeitung (Adaption), Urheberrecht: die eigenschöpfer. Umformung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, z. B. der Musik. Die B. wird urheberrechtlich wie ein selbstständiges Werk geschützt. - Zur B. im Sinne des BGB Verarbeitung.