Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bausparkasse
Bausparkasse,Spezialkreditinstitut, das aufgrund von Bausparverträgen durch nachrangige Hypotheken gesicherte Darlehen zum Zweck der Baufinanzierung gewährt. Der zw. der B. und dem Bausparer abgeschlossene Bausparvertrag gilt für eine bestimmte Bausparsumme (Vertragssumme), die aus dem vom Bausparer aufzubringenden Sparguthaben (i. d. R. 40 % der Vertragssumme), das jährlich verzinst wird, und dem Bauspardarlehen (i. d. R. 60 % der Vertragssumme) besteht. Durch die Leistung von Sparbeiträgen erwirbt der Bausparer den Anspruch auf Gewährung eines vonseiten der B. unkündbaren Bauspardarlehens. Die Vertragssumme wird nach Ablauf der Mindestsparzeit (meist 18 Monate) und dem Erreichen des Mindestsparguthabens (Leistungszahl) zugeteilt. Das Darlehen, das steuerlich begünstigt ist, muss in monatl. Raten zurückgezahlt werden. Nach der Bausparförderung besteht Wahlmöglichkeit zw. Steuerbegünstigung nach § 10 EStG und Gewährung einer an eine bestimmte Einkommensgrenze gebundenen staatlichen Bausparprämie (Wohnungsbauprämie). Bausparverträge unterliegen keinen Zinsschwankungen, womit sie die Baufinanzierung von Konjunkturentwicklungen unabhängiger machen und damit i. A. die Konjunkturentwicklung stabilisieren. Dafür muss der Bausparer für die Dauer der Rückzahlung des Bauspardarlehens i. d. R. mit höheren monatl. Belastungen rechnen als bei einem Hypothekarkredit.
Die B. entstanden in Großbritannien (1775) und in den USA (1831). In Dtl. fasste die Bausparbewegung erst 1885 mit der Gründung der Bielefelder »B. für Jedermann« durch F. von Bodelschwingh Fuß. 1924 wurde die erste private Einrichtung, die Bausparkasse Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot gemeinnützige GmbH, und 1929 die erste öffentlich-rechtl. B. gegründet.
▣ Literatur:
Laux, H.: Die Bausparfinanzierung. Heidelberg 61992.
Bausparkasse,Spezialkreditinstitut, das aufgrund von Bausparverträgen durch nachrangige Hypotheken gesicherte Darlehen zum Zweck der Baufinanzierung gewährt. Der zw. der B. und dem Bausparer abgeschlossene Bausparvertrag gilt für eine bestimmte Bausparsumme (Vertragssumme), die aus dem vom Bausparer aufzubringenden Sparguthaben (i. d. R. 40 % der Vertragssumme), das jährlich verzinst wird, und dem Bauspardarlehen (i. d. R. 60 % der Vertragssumme) besteht. Durch die Leistung von Sparbeiträgen erwirbt der Bausparer den Anspruch auf Gewährung eines vonseiten der B. unkündbaren Bauspardarlehens. Die Vertragssumme wird nach Ablauf der Mindestsparzeit (meist 18 Monate) und dem Erreichen des Mindestsparguthabens (Leistungszahl) zugeteilt. Das Darlehen, das steuerlich begünstigt ist, muss in monatl. Raten zurückgezahlt werden. Nach der Bausparförderung besteht Wahlmöglichkeit zw. Steuerbegünstigung nach § 10 EStG und Gewährung einer an eine bestimmte Einkommensgrenze gebundenen staatlichen Bausparprämie (Wohnungsbauprämie). Bausparverträge unterliegen keinen Zinsschwankungen, womit sie die Baufinanzierung von Konjunkturentwicklungen unabhängiger machen und damit i. A. die Konjunkturentwicklung stabilisieren. Dafür muss der Bausparer für die Dauer der Rückzahlung des Bauspardarlehens i. d. R. mit höheren monatl. Belastungen rechnen als bei einem Hypothekarkredit.
Die B. entstanden in Großbritannien (1775) und in den USA (1831). In Dtl. fasste die Bausparbewegung erst 1885 mit der Gründung der Bielefelder »B. für Jedermann« durch F. von Bodelschwingh Fuß. 1924 wurde die erste private Einrichtung, die Bausparkasse Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot gemeinnützige GmbH, und 1929 die erste öffentlich-rechtl. B. gegründet.
▣ Literatur:
Laux, H.: Die Bausparfinanzierung. Heidelberg 61992.