Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bauordnungsrecht
Bauordnungsrecht(Bauaufsichtsrecht, Baupolizeirecht), die öffentlich-rechtl. Vorschriften, die die Voraussetzungen für Errichtung, Änderung und Abbruch von baul. Anlagen bestimmen. Das B. ist Landesrecht (Landesbauordnungen).
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