Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bauleitplanung
Bauleitplanung,nach dem Baugesetzbuch die Vorbereitung und Leitung der baul. und sonstigen Nutzung der Grundstücke in einer Gem., um die städtebaul. Entwicklung zu ordnen. Sie erfolgt durch die Bauleitpläne, d. h. den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan.
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