Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Baukostenzuschuss
Baukostenzuschuss,Geld- oder sonstige Leistungen des Mieters an den Vermieter zum Neubau, Wiederaufbau, Ausbau und zur Instandsetzung von Gebäuden. Man unterscheidet verlorenen B. (keine Anrechnung auf die Miete vereinbart) und abwohnbaren B. Der verlorene B. (unzulässig bei Sozialwohnungen) ist grundsätzlich zurückzuzahlen, soweit er nicht durch die Dauer des Mietverhältnisses als getilgt anzusehen ist (Ges. vom 21. 7. 1961). Der B. ist heute weitgehend durch Mieterdarlehen und Mietvorauszahlungen ersetzt.
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