Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Baukindergeld
Baukindergeld,Regelung im Einkommensteuerrecht, mit der der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch Familien mit Kindern gefördert werden soll. Danach dürfen bei nach dem 31. 12. 1990 angeschafften oder hergestellten Objekten acht Jahre lang für jedes Kind 1 000 DM von der Steuerschuld abgezogen werden. Mit der 1995 vorgenommenen Umstellung der Wohneigentumsförderung auf ein Zulagensystem (Eigenheim) trat ab 1. 1. 1996 an die Stelle des B. eine (erhöhte) Kinderzulage von 1 500 DM.
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