Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bauherr
Bauherr,derjenige, der selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben im eigenen Namen durchführt, insbesondere über seine Gestaltung entscheidet und es finanziert; im Bauvertragswesen der Auftraggeber.
Bauherr,derjenige, der selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben im eigenen Namen durchführt, insbesondere über seine Gestaltung entscheidet und es finanziert; im Bauvertragswesen der Auftraggeber.