Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Baugesetzbuch
Baugesetzbuch,Kodifikation des Baurechts in Dtl. i. d. F. v. 27. 8. 1997. Im B. sind die vorher im Bundesbau-Ges. und im Städtebauförderungs-Ges. enthaltenen Vorschriften zusammengefasst und z. T. geändert worden. Das B. will u. a. das Städtebaurecht auf die gegenwärtigen und zukünftigen Aufgaben ausrichten, eine Verwaltungsvereinfachung erzielen und den Umwelt- und Denkmalschutz verbessern. Es enthält z. B. Bestimmungen über die Bauleitplanung, die Regelung der baul. und sonstigen Nutzung, die Entschädigung, die Bodenordnung (Umlegung, Grenzregelung), die Enteignung, die Erschließung, städtebaul. Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen und das gerichtl. Verfahren in Baulandsachen. In den neuen Bundesländern galten einzelne Übergangsregelungen zum B. bis zum 31. 12. 1997.
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