Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Baugenossenschaften
Baugenossenschaften(Wohnungsbaugenossenschaften), Unternehmen, die zwecks Vermietung oder Verkauf Wohnungen für die Genossenschaftsmitglieder bauen. Die B. entstanden ab 1860, um auf dem Wege der solidar. Selbsthilfe Wohnungen bes. für die Arbeiter zur Verfügung zu stellen. Mit Aufhebung der Gemeinnützigkeit 1990 entfielen für die B. Steuerbefreiungen, aber auch die daran geknüpften Bindungen hinsichtlich Geschäftskreis, Baupflicht, Preisbindung, Offenheit des betreuten Personenkreises.
Baugenossenschaften(Wohnungsbaugenossenschaften), Unternehmen, die zwecks Vermietung oder Verkauf Wohnungen für die Genossenschaftsmitglieder bauen. Die B. entstanden ab 1860, um auf dem Wege der solidar. Selbsthilfe Wohnungen bes. für die Arbeiter zur Verfügung zu stellen. Mit Aufhebung der Gemeinnützigkeit 1990 entfielen für die B. Steuerbefreiungen, aber auch die daran geknüpften Bindungen hinsichtlich Geschäftskreis, Baupflicht, Preisbindung, Offenheit des betreuten Personenkreises.