Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Baugenehmigung
Baugenehmigung(Bauerlaubnis, Baukonzession), die bei Errichtung, Veränderung oder Abbruch eines Bauwerks erforderliche schriftl. Erklärung der Baubehörde, dass dem beabsichtigten Bauvorhaben nach dem jeweils geltenden öffentl. Recht keine Hindernisse entgegenstehen. Die B. ist in den Landesbauordnungen geregelt. Das B.-Verfahren beginnt mit dem Bauantrag und endet, abhängig von der Rechtslage, mit dem Erteilen der B. in Form des Bauscheins. Die B. kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden. Neuerdings stellen die Landesbauordnungen vermehrt bestimmte Baumaßnahmen baugenehmigungsfrei und beschränken sich z.T. auf Anzeigepflichten. Gegen die B. können nachbarrechtsgeschützte Nachbarn bei Verletzung ihrer Rechte Klage erheben.
Baugenehmigung(Bauerlaubnis, Baukonzession), die bei Errichtung, Veränderung oder Abbruch eines Bauwerks erforderliche schriftl. Erklärung der Baubehörde, dass dem beabsichtigten Bauvorhaben nach dem jeweils geltenden öffentl. Recht keine Hindernisse entgegenstehen. Die B. ist in den Landesbauordnungen geregelt. Das B.-Verfahren beginnt mit dem Bauantrag und endet, abhängig von der Rechtslage, mit dem Erteilen der B. in Form des Bauscheins. Die B. kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden. Neuerdings stellen die Landesbauordnungen vermehrt bestimmte Baumaßnahmen baugenehmigungsfrei und beschränken sich z.T. auf Anzeigepflichten. Gegen die B. können nachbarrechtsgeschützte Nachbarn bei Verletzung ihrer Rechte Klage erheben.