Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bauerngerichte
Bauerngerichte(Dorfgerichte, Heimgerichte), mittelalterl. Gerichte auf dem Land, die von einem Bauermeister (Heimbürgen) als Vors. und fünf bis sechs Bauerngenossen als Beisitzern abgehalten wurden; sie entschieden bes. über Flurangelegenheiten.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Bauerngerichte