Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Baubetreuungsvertrag
Baubetreuungsvertrag,Geschäftsbesorgungsvertrag, in dem der Baubetreuer sich verpflichtet, im Namen und für Rechnung des Bauherrn die Planung, Durchführung und Abrechnung des Bauvorhabens zu übernehmen. Die gewerbl. Baubetreuung ist erlaubnispflichtig (§ 34 c GewO). Zum Schutze der Käufer gilt die Makler-und Bauträger-VO i. d. F. v. 7. 11. 1990. Bauträger ist dagegen, wer das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführt, um es z. B. »schlüsselfertig« zu übergeben.
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