Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Batterie
Batterie[frz.] die,
1) Militärwesen: die der Kompanie entsprechende Einheit bei der Artillerie und der Flugabwehrtruppe.
2) Musik: frz. Bezeichnung für Schlagzeug sowie für Trommelwirbel und Signale.
3) Technik: i. w. S. die Zusammenschaltung mehrerer gleichartiger Geräte (Stromquellen, Kondensatoren, Öfen u. Ä.), i. e. S. Bez. für alle galvan. Elemente, die auf elektrochem. Wege eine elektr. Spannung erzeugen und eine Leistung abgeben können. Im Ggs. zum Akkumulator verlaufen die chem. Reaktionen bei B. (Primärzellen, Primärelemente) nicht umkehrbar, d. h., sie können nicht wieder aufgeladen werden. Handelsübl. B. bestehen aus zwei Elektroden, zw. denen sich eine mit Quellmitteln eingedickte Elektrolytlösung befindet (Trocken-B.), umgeben sind sie von einem auslaufsichernden Stahlmantel (»leak-proof«). Weit verbreitet sind: Kohle-Zink-Zelle (Leclanché-Element), Alkali-Mangan-Zelle, Quecksilberoxidzelle, Silberoxidzelle, Lithiumzelle.
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