Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bardepot
Bardepot[-po], unverzinsl. Zwangseinlagen, die Gebietsansässige bei der Zentralbank halten müssen, wenn sie im Ausland Kredite aufnehmen; Instrument zur Abwehr unerwünschter Kapitalimporte. Eine Bardepotpflicht in Dtl. bestand zw. dem 1. 3. 1972 und dem 1. 10. 1974.
Bardepot[-po], unverzinsl. Zwangseinlagen, die Gebietsansässige bei der Zentralbank halten müssen, wenn sie im Ausland Kredite aufnehmen; Instrument zur Abwehr unerwünschter Kapitalimporte. Eine Bardepotpflicht in Dtl. bestand zw. dem 1. 3. 1972 und dem 1. 10. 1974.