Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bannrechte
Bannrechte (Banngerechtigkeiten, Zwangs- und Bannrechte), Nutzungsrechte, aufgrund deren die Ew. eines Bezirks (Bannbezirk) gezwungen waren, die für den Haushalt und das wirtsch. Leben notwendigen Gegenstände bei bestimmten Berechtigten (Bannherren) zu erwerben (Mühlen-, Bäckerei-, Brauzwang). Die B. sind durch die Gewerbeordnung (1873) aufgehoben worden.
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