Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bannmeile
Bannmeile (Bannkreis),
1) Umgebung eines Ortes (im Umkreis von einer Meile), innerhalb deren im MA. kein Fremder Handel oder ein Gewerbe treiben durfte.
2) Schutzbereich um Gebäude der obersten Verf.organe (in Bund und Ländern) innerhalb dessen Versammlungen und Umzüge nicht stattfinden dürfen.
Bannmeile (Bannkreis),
1) Umgebung eines Ortes (im Umkreis von einer Meile), innerhalb deren im MA. kein Fremder Handel oder ein Gewerbe treiben durfte.
2) Schutzbereich um Gebäude der obersten Verf.organe (in Bund und Ländern) innerhalb dessen Versammlungen und Umzüge nicht stattfinden dürfen.