Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bann
Bann, 1) auf frühen Stufen des Rechtsdenkens das gegen Personen, Orte oder Gegenstände verhängte Gebot des Meidens. B. gegen Personen ist oft gleichbedeutend mit Acht oder sozialer Isolierung.
2) im MA., bes. im Fränk. Reich, das Hoheitsrecht der Könige und Grafen, bei Strafe zu gebieten und zu verbieten (Königs-B., Grafen-B.); der Befehl und das Verbot selbst.
3) (Kirchenbann, Anathema) Exkommunikation.
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