Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Banknote
Banknote,Geldschein, der auf einen abgerundeten Währungsbetrag lautet und von einer dazu befugten Notenbank ausgegeben wird (Papiergeld). Die B. sind gesetzl. Zahlungsmittel und müssen unbegrenzt entgegengenommen werden (definitives Geld). Um Fälschungen zu erschweren, enthalten B. Echtheitszeichen (z. B. Sicherheitsfaden aus Aluminium, Wasserzeichen); dt. B. sind seit 1990 mit ertastbaren Kennzeichen für Sehbehinderte versehen. B. werden in Dtl. von der Dt. Bundesbank, in Österreich von der Oesterr. Nationalbank, in der Schweiz von der Schweizer. Nationalbank ausgegeben.
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