Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Banken
Banken,Unternehmen für Geldanlage und Finanzierung und zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs; nach allgemeinem Sprachgebrauch identisch mit Kreditinstituten, doch wird zuweilen auch der Begriff Bank dem der Sparkasse gegenübergestellt und die Bez. Kreditinstitut als Oberbegriff verwendet. In Dtl. ist die Bez. Bank nach § 39 des Kreditwesen-Ges. (KWG) ein geschützter Begriff für Kreditinstitute, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften besitzen. Sie werden nach § 1 KWG als Unternehmen definiert, die Bankgeschäfte betreiben und dabei einen in kaufmänn. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unterhalten. Als Bankgeschäfte gelten u. a. Einlagen-, Kredit-, Diskont-, Effekten-, Depot-, Garantie-, Girogeschäfte. Betriebswirtschaftlich werden diese eingeteilt in Aktivgeschäfte (u. a. Gewährung von Kontokorrent-, Diskont-, Lombard-, Aval- und Akzeptkrediten sowie langfristigen Krediten mit und ohne Sicherung durch Grundpfandrechte), Passivgeschäfte (u. a. Entgegennahme von Sicht-, Termin- und Spareinlagen, Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalobligationen) und Dienstleistungsgeschäfte (Zahlungsverkehrs- und Inkassogeschäfte, Wertpapiergeschäfte wie Effektenhandel für fremde Rechnung, Depot-, Emissions-, Geldwechselgeschäft; sonstige Dienstleistungen wie Vermögensverwaltung, Beratung, Treuhänderaufgaben).Arten der Banken: Universal-B. betreiben alle Bankgeschäfte mit Ausnahme der Notenausgabe; Spezial-B. sind auf bestimmte Geschäfte spezialisiert: Depositen-B. (bes. in Großbritannien, Frankreich, Italien und den USA) betreiben vorwiegend das Einlagen- und Kreditgeschäft, daneben auch Zahlungsverkehrsgeschäfte. Effekten-B., Finanzierungs-B. (Emissions- oder Gründungs-B.) dienen v. a. der Unternehmensfinanzierung, bes. bei Aktien- und Anleiheemissionen, Gründungen von Aktiengesellschaften und dem Effektenverkehr. Hypotheken-B. und öffentlich-rechtl. Grundkreditanstalten, auch Realkreditinstitute gen., beschaffen sich ihre Finanzmittel vorwiegend durch Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen. Ihre Finanzmittelanlage besteht in der Gewährung von Hypothekarkrediten und Kommunaldarlehen. Des Weiteren gibt es Teilzahlungs-B., Außenhandels-B., Schiffspfandbrief-B. und Sparkassen. Noten-B. haben allein das Recht zur Notenausgabe; sie gelten nicht als Kreditinstitute. Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, die bes. Aufgaben des öffentl. Interesses erfüllen, sind z. B. die Deutsche Ausgleichsbank und auf internat. Ebene die Weltbank, der Internat. Währungsfonds (IWF), die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und regionale Entwicklungsbanken. - Nach der Rechtsform unterscheidet man private, öffentlich-rechtl. und genossenschaftl. Kreditinstitute. Aufgrund des Ges. über das Kreditwesen i. d. F. v. 11. 7. 1985 untersteht in Dtl. das Bankwesen der Bankaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK).Die volkswirtsch. Bedeutung der B. liegt v. a. in der Vermittlungsfunktion von Angebot und Nachfrage nach Geld und Kapital, wobei die B. eine Transformation in mehrfacher Hinsicht vornehmen: 1) Fristentransformation, indem kürzerfristig überlassene Gelder (Sicht-, Termin-, Spareinlagen) für längerfristige Kredite verwendet werden; 2) Losgrößentransformation, d. h. Umwandlung der vielfach kleinen Beträge der Einleger, bes. der Sparer, in die für Kreditnehmer notwendigen größeren Summen; 3) Risikotransformation, indem die von Kunden den B. überlassenen Gelder auf eine große Zahl Kreditsuchender verteilt werden, sodass sich das Ausfallrisiko insgesamt verringert; zudem sorgen Sicherungseinrichtungen der einzelnen Kreditinstitutsgruppen in der Bundesrep. Dtl. dafür, dass kein privater Einleger bei einer Bankinsolvenz sein Geld verliert (Einlagensicherung).Geschichte: Schon in der Antike entwickelten sich B., die Natural-, später Gelddarlehen tätigten. Das abendländ. Bankwesen entstand aus den Münzwechselgeschäften an den großen Handelsplätzen. Da in Oberitalien (Lombardei) der Handelsaustausch bes. rege war, wurde das Italienische zur B.-Fachsprache. Das Bankwesen dieser Art breitete sich schnell über alle Handelsplätze bis in den Orient aus. Im 14. und 15. Jh. wurde das Wechselgeschäft durch das Depositen- und das Girogeschäft ergänzt. Die Kurie, Könige und Fürsten nahmen die Dienste der großen Bankiers (Fugger, Medici) in Anspruch. Für die Entwicklung in Dtl. war die Zuwanderung Antwerpener Geldwechsler und Bankiers bedeutend. Im 19. Jh. dominierten zunächst große Privatbankiers (Rothschild u. a.), doch setzten sich in den 1850er-Jahren verhältnismäßig schnell die Aktien-B. durch. Sie wirkten als Emissionshäuser, Gründungs- und Finanzierungsunternehmen (»Wirtschafts-B.«). Neben die großen Finanzierungs-B. traten im 19. Jh. auch mehrere Gruppen von Spezialinstituten, so die Hypotheken-B., Kreditgenossenschaften und Sparkassen. Die urspr. zahlreichen B. eingeräumte Berechtigung zur Notenausgabe wurde ihnen mit der Zentralisierung des Notenbankwesens wieder entzogen. - Die Liberalisierung der Finanzmärkte hat v. a. das Börsengeschäft verändert und zahllose Finanzinnovationen (v. a. Derivate) hervorgebracht und in diesen Märkten die Konkurrenz unter den B. belebt. Durch die Verbriefung von Kreditforderungen (Securitization) wird das B.-Geschäft einerseits standardisierter, kostenorientierter und systematischer, andererseits geht damit eine sog. Disintermediation einher, weil die Bedeutung der B. als Geldsammel- und -verteilstellen abnimmt. Die Globalisierung des Kreditsystems und wachsende Länder übergreifende Devisen- und Börsentransaktionen verstärken die Internationalisierung der B.-Geschäfte. Eine Despezialisierung (auch Allfinanz-Strategie gen.) findet statt, indem Spezial-B. vermehrt zu Universal-B. werden und bislang versicherungstyp. Geschäftsfelder besetzen.
Literatur:
Süchting, J.: Bankmanagement. Stuttgart 31992.
Europ. Bankengeschichte, hg. v. H. Pohl. Beiträge v. H. Bonin u. a. Frankfurt am Main 1993.
Geld-, Bank- u. Börsenwesen, begr. v. G. Obst u. a., hg. v. N. Kloten u. a. Stuttgart 391993.
Hein, M.: Einführung in die Bankbetriebslehre. München 21993.
Hein, B.: Die B. Eine Einführung. Mannheim u. a. 1996.
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