Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bande
I Bande [frz. »Schar«, zu got. bandwa »Fahne«], urspr. die »unter einer Fahne gesammelte Schar« (Fähnlein), später Söldnerhaufen, Freischärlertruppe; heute Zusammenschluss von zwei und mehr Personen zur Begehung von im Einzelnen noch nicht festgelegten Straftaten; die bandenmäßige Ausführung von Straftaten wirkt strafschärfend.
II Bande,
Physik: eine Vielzahl eng benachbarter Spektrallinien, die zur sog. Bandenkante hin zusammengedrängt sind.
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