Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bahnreform
Bahnreform,am 1. 1. 1994 in Kraft getretene Strukturreform der Bundeseisenbahnen in Dtl. um deren Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Mit ihr wurde die EG-Richtlinie 91/440/EWG von 1991 umgesetzt. Mit der B. wurden die Sondervermögen Dt. Bundesbahn (DB) und Dt. Reichsbahn (DR) in der einheitl. Institution Bundeseisenbahnvermögen (BEV, Frankfurt am Main) zusammengefasst und dann der unternehmer. Bereich als Deutsche Bahn AG (DB AG) ausgegliedert. Die hoheitl. Aufgaben gingen auf das neu errichtete Eisenbahn-Bundesamt, Bonn, über. Die nach Ausgliederung der DB AG verbleibenden Verwaltungsaufgaben (z. B. Schulden- und Personalverwaltung) werden vom BEV wahrgenommen. Die Bereiche Personenfernverkehr, -nahverkehr, Güterverkehr und Fahrweg werden aus der DB AG in eigene Aktiengesellschaften ausgegliedert. Mit der Regionalisierung des öffentl. Personennahverkehrs übernahmen die Länder 1996 die Aufgaben- und Finanzhoheit für den Schienenpersonennahverkehr.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Bahnreform