Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Bagatellsteuern
Bagatẹllsteuern,Steuern, bes. spezielle Verbrauchsteuern, mit im Verhältnis zum gesamten Steueraufkommen geringem (weniger als 0,1 %) Aufkommen, z. B. Tee- oder Zuckersteuer. Seit 1993 werden in Dtl. auf Bundesebene keine B. mehr erhoben.
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