Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
B-Waffen-Abkommen
B-Waffen-Abkommen,Kurzbezeichnung für die »Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriolog. (biolog.) Waffen und Toxinwaffen und über ihre Vernichtung«, abgeschlossen am 10. 4. 1972, in Kraft getreten am 26. 3. 1975, enthält ein umfassendes Verbot von biolog. und tox. Waffen sowie die Forderung, vorhandene Bestände zu vernichten. Bislang besteht jedoch keine direkte Möglichkeit, die Einhaltung der Konvention zu überwachen. Das Abkommen wurde inzwischen von rd. 140 Staaten ratifiziert; es steht allen Staaten zum Beitritt offen.
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