Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
ärgere Hand
ärgere Hand,nach altem dt. Recht der dem Stand nach niedrigere Ehegatte. Das Kind einer solchen »ungleichen Ehe« gehörte meist auch dem niederen Stand an (linke Hand).
ärgere Hand,nach altem dt. Recht der dem Stand nach niedrigere Ehegatte. Das Kind einer solchen »ungleichen Ehe« gehörte meist auch dem niederen Stand an (linke Hand).