Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Äquivalenzprinzip
Äquivalẹnzprinzip,Grundsatz in der Rechts- und der Finanzwiss., wonach zw. dem Wert einzelner Leistungen der öffentl. Verwaltung und der dafür geforderten Gebühr ein ausgewogenes Verhältnis bestehen muss. Daneben gilt für das gesamte Gebührenwesen das Kostendeckungsprinzip.
Äquivalẹnzprinzip,Grundsatz in der Rechts- und der Finanzwiss., wonach zw. dem Wert einzelner Leistungen der öffentl. Verwaltung und der dafür geforderten Gebühr ein ausgewogenes Verhältnis bestehen muss. Daneben gilt für das gesamte Gebührenwesen das Kostendeckungsprinzip.