Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Äquivalenz
Äquivalẹnz[lat.] die,
1) allg.: Gleichwertigkeit, Entsprechung.
2) Logik: Bedingung.
3) mathemat. Logik: Bez. für zwei Aussagen mit demselben Wahrheitswert.
4) Physik: 1) Ä. von Masse und Energie (einsteinsches Gesetz), von A. Einstein 1905 in der speziellen Relativitätstheorie aufgestellte Beziehung über die Gleichwertigkeit von Ruhemasse m0 und Energie E, E = m0 c 2 (c = Lichtgeschwindigkeit). 2) Ä. von träger und schwerer Masse (Eötvös, Relativitätstheorie). 3) Relativitätsprinzip über die Gleichwertigkeit von Koordinatensystemen (Relativitätstheorie).
5) Psychologie: die Gleichwertigkeit von einander ähnl. Reizen, die einander ersetzen und gleichartige Reaktionen hervorrufen können; auch von gleich gebauten Testaufgaben, die zur Prüfung der Reliabilität auf dasselbe Merkmal ausgerichtet sind.
Äquivalẹnz[lat.] die,
1) allg.: Gleichwertigkeit, Entsprechung.
2) Logik: Bedingung.
3) mathemat. Logik: Bez. für zwei Aussagen mit demselben Wahrheitswert.
4) Physik: 1) Ä. von Masse und Energie (einsteinsches Gesetz), von A. Einstein 1905 in der speziellen Relativitätstheorie aufgestellte Beziehung über die Gleichwertigkeit von Ruhemasse m0 und Energie E, E = m0 c 2 (c = Lichtgeschwindigkeit). 2) Ä. von träger und schwerer Masse (Eötvös, Relativitätstheorie). 3) Relativitätsprinzip über die Gleichwertigkeit von Koordinatensystemen (Relativitätstheorie).
5) Psychologie: die Gleichwertigkeit von einander ähnl. Reizen, die einander ersetzen und gleichartige Reaktionen hervorrufen können; auch von gleich gebauten Testaufgaben, die zur Prüfung der Reliabilität auf dasselbe Merkmal ausgerichtet sind.