Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ältestenrat
Ältestenrat, 1) (Seniorenkonvent), Organ des Bundestages, bestehend aus dem Bundestagspräs., seinen Stellv. und 23 von den Fraktionen benannten Mitgliedern. Der Ä. hat den Bundestagspräs. bei der Führung der Geschäfte zu unterstützen.
2) Völkerkunde: Gruppe der Ältesten eines Gemeinwesens zur Regelung des gesellschaftl. Lebens.
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