Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
außergewöhnliche Belastungen
außergewöhnliche Belastungen,bei der Einkommen- und der Lohnsteuer zu berücksichtigende Aufwendungen, die höher sind als die Aufwendungen der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und zwangsläufig (aus rechtl., tatsächl. oder sittl. Gründen) erwachsen, z. B. Unfall- oder Beerdigungskosten. Steuermindernd abzugsfähig ist der Teil der a. B., der die zumutbare Belastung (gestaffelt nach Einkommen, Familienstand, Kinderzahl) übersteigt.
außergewöhnliche Belastungen,bei der Einkommen- und der Lohnsteuer zu berücksichtigende Aufwendungen, die höher sind als die Aufwendungen der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und zwangsläufig (aus rechtl., tatsächl. oder sittl. Gründen) erwachsen, z. B. Unfall- oder Beerdigungskosten. Steuermindernd abzugsfähig ist der Teil der a. B., der die zumutbare Belastung (gestaffelt nach Einkommen, Familienstand, Kinderzahl) übersteigt.