Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
auswärtige Angelegenheiten
auswärtige Angelegenheiten,die Beziehungen eines Staates zu anderen Staaten oder zu internat. Organisationen, i. d. R. vom Außenministerium unter Leitung des Außenmin. wahrgenommen. Dazu gehören die Unterhaltung diplomat. und konsular. Beziehungen, der Abschluss von internat. Verträgen, die Teilnahme an internat. Konferenzen, die Mitgliedschaft in internat. Organisationen und Gerichtshöfen, der Schutz der Interessen der eigenen Staatsangehörigen im Ausland u. a. Die völkerrechtl. Vertretung der Bundesrep. Dtl. obliegt dem Bundespräs. (Art. 59 GG). Ähnl. Regelungen bestehen in Österreich und der Schweiz.
auswärtige Angelegenheiten,die Beziehungen eines Staates zu anderen Staaten oder zu internat. Organisationen, i. d. R. vom Außenministerium unter Leitung des Außenmin. wahrgenommen. Dazu gehören die Unterhaltung diplomat. und konsular. Beziehungen, der Abschluss von internat. Verträgen, die Teilnahme an internat. Konferenzen, die Mitgliedschaft in internat. Organisationen und Gerichtshöfen, der Schutz der Interessen der eigenen Staatsangehörigen im Ausland u. a. Die völkerrechtl. Vertretung der Bundesrep. Dtl. obliegt dem Bundespräs. (Art. 59 GG). Ähnl. Regelungen bestehen in Österreich und der Schweiz.