Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
ausschließliche Wirtschaftszone
ausschließliche Wirtschaftszone,ein jenseits der Küstengewässer gelegenes und an diese angrenzendes Gebiet, das einer besonderen Rechtsordnung unterliegt. Die Breite der a. W. wird vom Küstenstaat festgelegt. Sie darf sich jedoch nicht weiter als 200 Seemeilen von den Basislinien erstrecken, von denen aus die Breite der Küstengewässer gemessen wird. Die Freiheit der Meere wird durch die a. W. nicht berührt.
ausschließliche Wirtschaftszone,ein jenseits der Küstengewässer gelegenes und an diese angrenzendes Gebiet, das einer besonderen Rechtsordnung unterliegt. Die Breite der a. W. wird vom Küstenstaat festgelegt. Sie darf sich jedoch nicht weiter als 200 Seemeilen von den Basislinien erstrecken, von denen aus die Breite der Küstengewässer gemessen wird. Die Freiheit der Meere wird durch die a. W. nicht berührt.