Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
angeborene Rechte
angeborene Rechte,Rechte, die jedem Menschen ohne staatl. Verleihung kraft seiner menschl. Natur zustehen, z. B. die Menschenwürde (Grundrechte).
angeborene Rechte,Rechte, die jedem Menschen ohne staatl. Verleihung kraft seiner menschl. Natur zustehen, z. B. die Menschenwürde (Grundrechte).