Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
akzessorisch
akzessorisch[lat.],
1) allg.: nebensächlich, hinzutretend.
2) Recht: (akzessorische Rechte) Neben- oder Sicherungsrechte, die in ihrem Bestand vom Hauptrecht abhängig sind, z. B. die Hypothek, die das rechtl. Schicksal der Forderung, die sie sichert, teilt. Das Strafrecht kennt den akzessor. Charakter der Teilnahme, wonach der Teilnehmer (Gehilfe, Anstifter) nur bestraft werden kann, wenn eine strafbare Haupttat vorliegt.
akzessorisch[lat.],
1) allg.: nebensächlich, hinzutretend.
2) Recht: (akzessorische Rechte) Neben- oder Sicherungsrechte, die in ihrem Bestand vom Hauptrecht abhängig sind, z. B. die Hypothek, die das rechtl. Schicksal der Forderung, die sie sichert, teilt. Das Strafrecht kennt den akzessor. Charakter der Teilnahme, wonach der Teilnehmer (Gehilfe, Anstifter) nur bestraft werden kann, wenn eine strafbare Haupttat vorliegt.