Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
abstraktes Rechtsgeschäft
abstrạktes Rechtsgeschäft,ein Rechtsgeschäft, das nicht notwendig erkennen lässt, aus welchem Rechtsgrund (causa) es geschlossen wird, und das von diesem unabhängig ist; z. B. kann dem a. R. der Eigentumsübertragung ein Kaufvertrag oder eine Schenkung zugrunde liegen. Ggs.: kausales Rechtsgeschäft.
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