Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
abgesonderte Befriedigung
abgesonderte Befriedigung,Recht: der Anspruch bestimmter Gläubiger, sich aus einzelnen Gegenständen der Insolvenzmasse vorzugsweise zu befriedigen. Die a. B. setzt ein dingl. Recht der Gläubiger an diesen Gegenständen voraus (z. B. Hypothek, Sicherungseigentum).
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