Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Außenseiter
Außenseiter, 1) Arbeitsrecht: nicht durch Tarifvertrag erfasste Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.
2) Soziologie: (engl. Outsider) Minderheit.
3) Sport: im Ggs. zum Favoriten ein Teilnehmer an einem Wettbewerb mit den geringsten Aussichten auf Erfolg.
Außenseiter, 1) Arbeitsrecht: nicht durch Tarifvertrag erfasste Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.
2) Soziologie: (engl. Outsider) Minderheit.
3) Sport: im Ggs. zum Favoriten ein Teilnehmer an einem Wettbewerb mit den geringsten Aussichten auf Erfolg.