Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Außenprüfung
Außenprüfung(früher Betriebsprüfung), Maßnahme des Finanzamtes, um anhand schriftl. Unterlagen die steuerl. Verhältnisse von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder freier Berufstätigkeit zu ermitteln (§ § 193 ff. AO). Die A. kann verschiedene Steuerarten und Besteuerungszeiträume umfassen oder sich auf bestimmte Sachverhalte beschränken.
Außenprüfung(früher Betriebsprüfung), Maßnahme des Finanzamtes, um anhand schriftl. Unterlagen die steuerl. Verhältnisse von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder freier Berufstätigkeit zu ermitteln (§ § 193 ff. AO). Die A. kann verschiedene Steuerarten und Besteuerungszeiträume umfassen oder sich auf bestimmte Sachverhalte beschränken.