Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Außenprüfung
Außenprüfung(früher Betriebsprüfung), Maßnahme des Finanzamtes, um anhand schriftl. Unterlagen die steuerl. Verhältnisse von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder freier Berufstätigkeit zu ermitteln (§ § 193 ff. AO). Die A. kann verschiedene Steuerarten und Besteuerungszeiträume umfassen oder sich auf bestimmte Sachverhalte beschränken.
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