Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Auszubildender
Auszubildender,Kw. Azubi, Jugendlicher oder Erwachsener, der einen Ausbildungsberuf in einem Betrieb der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrichtungen (öffentl. Dienst, freie Berufe) oder Haushalten erlernt; früher als Lehrling bezeichnet. Die Rechte und Pflichten der A. sind im Berufsbildungs-Ges. (berufliche Bildung) geregelt.
Auszubildender,Kw. Azubi, Jugendlicher oder Erwachsener, der einen Ausbildungsberuf in einem Betrieb der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrichtungen (öffentl. Dienst, freie Berufe) oder Haushalten erlernt; früher als Lehrling bezeichnet. Die Rechte und Pflichten der A. sind im Berufsbildungs-Ges. (berufliche Bildung) geregelt.