Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Austrägalgericht
Austrägalgericht,ab dem 14. Jh. für Streitigkeiten zw. Fürsten, Prälaten, Städten und Rittern zuständiges Schiedsgericht. Im Dt. Bund wurde die richterl. Gewalt für Streitigkeiten zw. Bundesgliedern der Bundesversammlung als Austrägalinstanz übertragen. In Österreich (Austrägalsenat) bis 1918 Institution zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten zw. Reichsgericht und Verwaltungsgerichtshof.
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