Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ausstellungsrecht
Ausstellungsrecht,das dem Urheber eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Kunst oder der Lichtbildkunst vom Urheberrechts-Ges. ausdrücklich als Verwertungsrecht zuerkannte Recht, sein Werk öffentlich auszustellen.
Ausstellungsrecht,das dem Urheber eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Kunst oder der Lichtbildkunst vom Urheberrechts-Ges. ausdrücklich als Verwertungsrecht zuerkannte Recht, sein Werk öffentlich auszustellen.